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Rechte und Pflichten der Anwälte

In der Rechtsanwaltsordnung ist gesetzlich normiert, welche Rechte und Pflichten für einen Rechtsanwalt gelten. Diese Bestimmungen sind uns nicht nur Verpflichtung, sondern drücken auch die Einstellung zu unserem Beruf aus.

RAO - II. Abschnitt - Rechte und Pflichten der Anwälte - Auszug aus §8 und §9

§8 (1) Das Vertretungsrecht eines Rechtsanwalts erstreckt sich auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und umfasst die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten. Vor allen Gerichten und Behörden ersetzt die Berufung auf die Bevollmächtigung deren urkundlichen Nachweis. […]

§9 (1) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die übernommenen Vertretungen dem Gesetz gemäß zu führen und die Rechte seiner Partei gegen jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten.

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